Norbert Schnitzler *52078 Aachen, Trierer Straße 297

Deutsche Telekom AG
Kundenniederlassung
Am Gut Wolf 3

52060 Aachen

    31. August 2001
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Buchungskonto 4737478443 Telekom2001_08_31.doc  

Ihre Mahnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 8.8. informierte ich alle Firmen, die von meinem Konto bei der Norisbank abbuchten, über die Kündigung dieses Kontos durch die Bank, auch die Deutsche Telekom AG.

Einen Tag später bedankten Sie sich mit nebenstehendem Schreiben.

Aber am 28.8. schreiben Sie mir unter dem Betreff "Unbezahlt gebliebene Lastschrift für Buchungskonto 4737478443. Mahnung", die Lastschrift in Höhe von 7.98 DM sei von meinem Geldinstitut nicht eingelöst worden.

richtige und falsche Bankverbindung

Da haben Sie die falsche Bankverbindung benutzt. Ich weise noch einmal darauf hin, daß Sie nur noch mein Konto ******501 bei der Postbank Köln, BLZ 37010050 leeren können.

Telekom und T-Online

Eine Ursache für Ihren Fehler ist sicherlich, daß der Betrag offensichtlich für den Online-Zugang über T-Online abgebucht wird. Ich hatte selbst am 8.8. nicht das in der Mahnung erwähnte Buchungskonto 4737478443, sondern 4968098909 angegeben. Dennoch bin ich an Ihrem Versehen unschuldig, denn ich habe am gleichen Tag online (und daher ohne Beleg) meinen Zweitprovider mitgeteilt,

Bisher habe ich von T-Online noch keine Reaktion. Ohnehin scheinen die Nachfolgefirmen des Fernmeldedienstes (und nicht nur dieses Teils) der ehemaligen Deutschen Bundespost eher mit Personalabbau den Aktionär als mit Service den Kunden befriedigen zu wollen. Aber machen Sie das untereinander aus und belästigen Sie nicht mich damit.

kostenpflichtige Sperre

Sie schreiben

    "Bitte beachten Sie, daß wir bei anhaltendem Zahlungsverzug weitere vertragliche Leistungen ohne nochmalige Ankündigung verweigern können und außerdem zur fristlosen Kündigung berechtigt sind. Soweit sich der Zahlungsverzug auf einen Telefon- oder Datenanschluß bezieht, sind wir zu einer kostenpflichtigen Sperre berechtigt."

Ich bitte Sie darum, T-Online nochmal auf meine Kündigung hinzuweisen, bin allerdings nicht bereit, für diesen Hinweis zu bezahlen.

Außerdem war mein Telefonanschluß schon über einen Monat gesperrt, und zwar überwiegend im Dezember 1998.

Damals war ein Defekt im Kabel unterhalb meiner Wohnung (damals noch Zeppelinstraße 31) in der Hauswand. Wie schön, daß ich für diese unverlangte Sperrung nicht auch noch zahlen mußte. Auf den Gedanken, mir eine Grundgebühr zurückzugeben, weil ich über einen Monat aus meiner Wohnung nicht telefonieren oder im Internet surfen und dort auch nicht angerufen werden konnte, ist allerdings bei der Telekom niemand gekommen.

DSL

Statt mir das Leben zu erschweren, sollten Sie sich lieber darum kümmern, daß ich endlich einen DSL-Anschluß bekomme. Bereits im Dezember 2000 habe ich den bei meinem Provider "1 und 1" bestellt und auch gleich diese Hardware geliefert bekommen. Bis der Anschluß gelegt sein dürfte, erwarte ich den Ablauf der Garantie, ohne das Gerät in der Garantiezeit in Betrieb genommen zu haben.

falsche Faxnummer

Soeben versuchte ich diesen Brief an die auf Ihrer Mahnung angegebene Faxnummer 0241 919-2340 zu faxen. Dabei hörte ich aus dem Modem eine gesprochene Durchsage. Dann brach die Verbindung ab. Es ist blamabel, daß Sie nicht mal eine richtige Faxnummer angeben.

Ich schicke das Fax nun an die Nummer 919-2047, die auf Ihrem Schreiben vom 9.8. angegeben ist, und wenn das nicht klappt, an 0800-3301021, denn diese Nummer funktionierte am 8.8. noch!

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Schnitzler

 

Scherze mit Überweisungen Surftipp 35/2001 (Lüth-Urteil)
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